Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FlashBag Event Service Inh. Joel Glänz – nachfolgend „Vermieter“ genannt –

 I. Geltungsbereich 

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Vermieter und seinen Kunden über die Vermietung von Veranstaltungstechnik, Eventmodulen, Zubehör sowie damit verbundenen Dienstleistungen. 2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt. 3. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Verbrauchern, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich auf bestimmte Kundengruppen beschränkt sind. 

 

II. Zustandekommen des Vertrages 

1. Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. 2. Die Beauftragung durch den Mieter stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss dar. 3. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande. 4. Der jeweils vereinbarte Mietpreis gilt für die vereinbarte Mietdauer. Jeder angefangene Miettag wird als voller Miettag berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 5. Preisänderungen nach Vertragsschluss sind ausgeschlossen.

 III. Mietdauer und Zahlungsbedingungen 

1. Die Mietdauer beginnt mit der vereinbarten Übergabe der Mietsache und endet mit deren ordnungsgemäßer Rückgabe. 2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der gesamte Mietpreis vor Übergabe bzw. Lieferung per Überweisung zu zahlen. 3. Bei Mietzeiten von mehr als einem Monat ist die erste Monatsmiete vor Mietbeginn und jede weitere Monatsmiete spätestens bis zum 3. Werktag des jeweiligen Monats ohne Abzug zu entrichten. 4. Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, ist der Vermieter berechtigt, die Leistung bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten. 

 

IV. Abholung und Lieferung 

1. Vereinbarte Abholtermine werden erst durch Bestätigung des Vermieters verbindlich. 2. Die Abholung erfolgt auf Kosten und Verantwortung des Mieters am Lager des Vermieters während der bekanntgegebenen Geschäftszeiten. 3. Mit Übergabe geht die Verantwortung für die Mietsache auf den Mieter über. 4. Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Transport, Aufbau, Betrieb und Nutzung einzuhalten. 

 

V. Zusätzliche Leistungen Zusätzliche Leistungen wie Transport, Montage, Betreuung, technische Unterstützung oder Personalgestellung werden gesondert berechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. VI. Übergabe und Mängel 

1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bei Übergabe auf offensichtliche Mängel und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. 2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. 3. Unterbleibt die Anzeige offensichtlicher Mängel, gilt die Mietsache als vertragsgemäß übernommen. 4. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. 5. Liegt ein vom Vermieter zu vertretender Mangel vor, kann der Vermieter nach eigener Wahl nachbessern, Ersatz liefern oder den Mietpreis angemessen mindern.

 

 VII. Pflichten des Mieters 

1. Die Mietsache ist pfleglich und ausschließlich entsprechend der Herstellerangaben zu behandeln. 2. Aufbau, Bedienung und Abbau dürfen ausschließlich durch fachkundige Personen erfolgen. 3. Veränderungen oder Umbauten an der Mietsache sind untersagt. 4. Der Mieter ist verpflichtet, notwendige Genehmigungen, Sicherheits- und Hygienekonzepte eigenverantwortlich einzuholen. 

 

VIII. Rückgabe der Mietsache 

1. Die Rückgabe hat vollständig, geordnet und in sauberem Zustand zu erfolgen. 2. Der Vermieter ist berechtigt, die Mietsache nach Rückgabe eingehend zu prüfen. 3. Versteckte Schäden können innerhalb von 10 Werktagen nach Rückgabe angezeigt werden. 4. Erforderliche Reinigungs-, Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten trägt der Mieter.

 

 IX. Stornierung und Rücktritt Stornierungen bedürfen der Textform. Es gelten folgende Ausfallentschädigungen:

- ab Vertragsschluss: 25 %

- ab 42 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50 %

- 21 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % 

- 7 bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % 

- 96 bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 90 % 

- weniger als 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100 % 

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 

 

X. Höhere Gewalt Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Naturereignissen oder vergleichbarer Ereignisse nicht stattfinden, bleibt der Vergütungsanspruch des Vermieters bestehen, sofern die Leistung vertragsgemäß angeboten oder bereitgestellt wurde. XI. Haftung 

1. Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. 

 

XII. Eigentumsvorbehalt Verbrauchsmaterialien und Verkaufswaren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vermieters. 

 

XIII. Gerichtsstand und Recht Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters. 

 

XIV. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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